Kosten & Leistungen

Menschlichkeit und Zuwendung können nicht in Geld gemessen werden. Für Ihre fachkompetente Pflege und Betreuung in unserer Tagespflegeeinrichtung entstehen jedoch Kosten. Mit dieser Preisinformation geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich die Kosten für unsere Leistungen zusammensetzen.

Unsere Tagespflegeentgelte, die so genannten Tagessätze, sind mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger vertraglich vereinbart. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.

Unter Pflegekosten sind alle Hilfen zu verstehen, die Sie eventuell bei der Körperpflege, Essensaufnahme, Betreuung und Begleitung, Hilfestellungen zur Mobilität und bei medizinischen Leistungen (Behandlungspflege) wie z. B. Blutdruck, Blutzucker messen oder Medikamenteneinnahme, benötigen. Entsprechend dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit sind sie in fünf Pflegegrade gestaffelt. Unter Beeinträchtigung ist immer jene der Selbständigkeit und Fähigkeiten gemeint:

  • Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit Sonderversorgung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Leistungen des Wohnens (Miete), wie die Nutzung des Aufenthaltsraumes, der Ruheräume, des Pflegebades, Gymnastikraumes einschließlich der Wasser- und Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) und der Zimmer- und Gebäudereinigung. In diesem Betrag sind auch die Kosten für Frühstück, Mittagessen und die Zwischenmahlzeiten enthalten und auch die Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser.

Als dritter Bestandteil zählen zu den Tagespflegekosten noch die Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, Renovierungen und Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind. Hier sehen Sie eine Aufstellung der täglichen Tagespflegekosten. Sie sind nach der Zusammensetzung der oben erläuterten Bestandteile und nach Pflegegraden gegliedert.

Pflegegrad Pflegekosten Ausbildungsumlage Unterkunft & Verpflegung Investitionskosten Gesamtentgelt pro Tag
Pflegegrad 1 84,78 €0,96 €17,98 €11,01 €114,73 €
Pflegegrad 2 87,78 €0,96 €17,98 €11,01 €117,73 €
Pflegegrad 3 90,78 €0,96 €17,98 €11,01 €120,73 €
Pflegegrad 4 93,79 €0,96 €17,98 €11,01 €123,74 €
Pflegegrad 5 96,79 €0,96 €17,98 €11,01 €126,74 €

Für Tagesgäste die noch keine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst ihres Pflegegrades haben berechnen wir den Tagessatz des Pflegegrades 1.

Nach § 84 Abs. 8 SGB XI wird für die Erbringung zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (mehr Personal pro Tag) pro Anwesenheitstag € 10,05 berechnet, was von der Pflegekasse getragen wird und Ihr monatliches Budget nicht berührt.


Wenn Sie bereits eine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst der Pflegegrade (MDK) haben, übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten der Allgemeinen Pflegeleistungen (einschließlich Fahrdienst) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Zurzeit sind das im:

Pflegegrad Kosten pro Monat
Pflegegrad 1 125,00 € im Monat
Pflegegrad 2 689,00 € im Monat
Pflegegrad 3 1.298,00 € im Monat
Pflegegrad 4 1.612,00 € im Monat
Pflegegrad 5 1.995,00 € im Monat

Fahrdienst:
Um Sie und Ihre Angehörigen zu entlasten, haben wir einen Fahrdienst eingerichtet. Auf Ihren Wunsch holen Sie unsere Fahrer morgens Zuhause ab und bringen Sie am Nachmittag wieder nach Hause. Wenn Ihre Angehörigen die Beförderung in Eigenregie übernehmen, bekommen Sie pro Tag dafür 10,60 € erstattet, was den Eigenanteil reduziert.

Hinweis: Für die Beförderung von Rollstuhlfahrern bieten sich Krankenbeförderungen durch Taxiunternehmen an. Diese Kosten können nach Einzelfallprüfungen ebenfalls von der Pflegekasse bis zum angegebenen monatlichen Höchstbetrag übernommen werden.

Es bestehen verschiedene Kostenübernahmemöglichkeiten durch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen, Sozialhilfeträger, Blindenkasse und Beamtenbeihilfe um sich die Unterstützung und Hilfe einer Tagespflegeeinrichtung ermöglichen zu können. Darüber hinaus ist die Aufnahme von sogenannten „Selbstzahlern“ natürlich ebenso möglich. Gerne erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

Diese Preise sind gültig ab 01.01.2023